Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 058-00-06 AA "Innenraumbeleuchtung mit Tageslicht" im Normenausschuss Lichttechnik (FNL) erarbeitet.
Tageslicht in Innenräumen kann unter verschiedenen Aspekten betrachtet werden:
- Die psychische Wirkung, hierunter fallen der subjektive Helligkeitseindruck und die Sichtverbindung nach außen.
- Die Sehbedingungen, sie betreffen zum Beispiel eine zur Erfüllung der Sehaufgabe angemessene Beleuchtungsstärke und die Begrenzung von Blendung.
- Die biologische Wirkung, hiervon sind Gesundheit, Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit betroffen.
- Die thermische Behaglichkeit, sie betrifft die Begrenzung von unzuträglicher Strahlungs- und Wärmebelastung.
- Die Energieeffizienz, sie betrifft die Verringerung des Energiebedarfs in Gebäuden durch Tageslichtnutzung.
Diese Norm legt Mindestanforderungen fest, um in Innenräumen einen hinreichenden subjektiven Helligkeitseindruck mit Tageslicht zu erzielen und eine ausreichende Sichtverbindung nach außen herzustellen. Darüber hinaus werden Anforderungen an die Besonnungsdauer von Wohn- und Aufenthaltsräumen aufgeführt.
Für die biologische Wirkung des Tageslichts liegen derzeit noch keine ausreichenden Erkenntnisse vor, um sie normativ zu behandeln. Die Norm gibt Hinweise, damit in Innenräumen angemessene Beleuchtungsverhältnisse durch Tageslicht vorhanden sind und zur Begrenzung von Blendung und Wärmeeinstrahlung. Teilkennzahlen zur Energieeffizienz der Beleuchtung mit Tageslicht können mithilfe dieser Norm berechnet werden.
Diese Norm gilt für alle Aufenthaltsräume einschließlich der Arbeitsräume im Sinne der Bauordnungen der Länder beziehungsweise der Arbeitsstättenverordnung. Die Norm gilt auch für alle Arbeitsplätze in anderen als Aufenthaltsräumen (zum Beispiel Arbeitsplätze in Lagerhallen), sofern das Tageslicht nicht Art und Aufgabe der Arbeit widerspricht.
Diese Norm legt die erforderlichen Grundbegriffe und Definitionen im Zusammenhang mit der Innenraumbeleuchtung mit Tageslicht fest. Anschließend werden die Anforderungen an Fenster im Hinblick auf deren psychische Bedeutung genannt, gefolgt von detaillierten Bemerkungen über die Innenraumbeleuchtung mit Tageslicht und entsprechenden Planungshinweisen.
Gegenüber DIN 5034-1:1999-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Dokument redaktionell überarbeitet;
b) Normative Verweise der aktuellen Entwicklung (z. B. Zurückziehung von DIN 5035-1 und DIN 5035-2 und Ersatz/teilweiser Ersatz durch DIN EN 12464-1 bzw. DIN EN 12665) angepasst.
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 058-00-19 AA "Leuchtfarben" im Normenausschuss Lichttechnik (FNL) erarbeitet.
Diese Norm legt die Kennzeichnung durch nachleuchtende Produkte von Rettungswegen, Gefahrenstellen und sonstigen sicherheitstechnischen Einrichtungen fest.
Das Dokument ergänzt die Anforderungen der ASR 3.4/3 in Hinsicht auf langnachleuchtende Sicherheitsleitsysteme.
Die einzelnen Kennzeichen und Markierungen ergeben durch die Kombination der in dieser Norm festgelegten mit bereits eingeführten Kennzeichnungen ein langnachleuchtendes Sicherheitsleitsystem, in welchem z. B. bei Ausfall der Beleuchtung und/oder bei Sichtbehinderung durch Verrauchung das bodennahe Sicherheitsleitsystem bis zum Ende eines definierten Zeitraumes wirksam bleibt.
Diese Norm legt Anforderungen zur Ausstattung eines bodennahen langnachleuchtenden Sicherheitsleitsystems fest, das durch seine Eigenschaften eine kontinuierliche „Leitung und Lenkung“ von in Gefahr befindlichen Personen vom Aufenthaltsort bis zum sicheren Bereich ermöglicht.
Gegenüber DIN 67510-3:2004-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Begriff Rettungsweg durch Fluchtweg ersetzt;
b) Bild 11 und Bild 13 gestrichen;
c) Flucht- und Rettungsplan nach ISO 23601 eingefügt;
d) Anhang A überarbeitet;
e) normative Verweisungen aktualisiert.