So müssen nach der ASR A3.4 jetzt alle Arbeitsstätten möglichst ausreichend mit Tageslicht versorgt werden. Dafür sind entsprechend große Fenster, Dachoberlichter und lichtdurchlässige Bauteile vorzusehen. Die Forderung nach ausreichendem Tageslicht gilt laut ASR A3.4 unter folgenden Voraussetzungen als erfüllt:
- wenn in Arbeitsräumen am Arbeitplatz ein Tageslichtquotient größer als zwei Prozent, bei Dachoberlichtern größer als vier Prozent erreicht wird, oder
- wenn mindestens ein Verhältnis von lichtdurchlässiger Fenster-, Tür- oder Wandfläche bzw. Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche von 1:10 (entspricht ca. 1:8 Rohbaumaße) eingehalten ist.
Diese Regelungen gelten ungeachtet der Raumgröße für alle Arbeitsstätten sowie für die Aufenthaltsbereiche in Pausenräumen. Bestandsschutz für bestehende Arbeitsstätten ist nicht vorgesehen.
Der FVLR weist zudem darauf hin, dass auch die Norm DIN 5034 „Tageslicht in Innenräumen“ herangezogen werden kann, um die zur ausreichenden Tageslichtversorgung von Arbeitsstätten erforderlichen Öffnungsgrößen von Fenstern und Dachoberlichtern zu bestimmen. Es sollte auch darauf geachtet werden, störende Blendungen und zu starke Wärmeeinträge durch entsprechende Blend- und Sonnenschutzeinrichtungen zu vermeiden. Nähere Angaben bezüglich des Schutzes vor übermäßiger Sonneneinstrahlung enthält die ASR A3.5.
Die Mitgliedsunternehmen des FVLR bieten Architekten kompetente Unterstützung bei der Projektierung von Lichtkuppeln und Lichtbändern an. Mit Lightworks, der FVLR-Software für die Lichtplanung, können die Mitglieder die Ausleuchtung auch in einzelnen Raumbereichen bestimmen. Der Download der neuen ASR A3.4 „Beleuchtung“ und auch der Mitgliederliste ist unter www.fvlr.de möglich.