Die Norm DIN EN 12464-1 gibt für Parkhäuser an Ein- und Ausfahrten tagsüber eine Beleuchtungsstärke von mindestens 300 Lux vor. Liegt die Schranke nicht in diesem Bereich, sollte sie separat zusätzliches Licht erhalten, um das Bedienen des Kartenautomats zu erleichtern.
Bei Nacht sind mindestens 75 Lux auf der gesamten Parkfläche vorgesehen. Mehr Licht ist jedoch sinnvoll - und bringt nicht nur für Autos mehr Sicherheit. Auch Fußgänger sind auf dem Weg zum Fahrzeug besser geschützt, da sie Entgegenkommende schneller erkennen können.
Leuchten werden rechts und links der Zufahrtswege installiert. Eine geeignete Abdeckung der Lichtquelle und präzise Ausrichtung verhindern, dass Autofahrer geblendet werden. Eine höhere Schutzart der Leuchte bedeutet wirksamen Schutz gegen Feuchtigkeit und Schmutz.
Für leichtere Orientierung und zusätzliche Sicherheit sorgen Boden- oder Wandeinbauleuchten mit LEDs. Die Leuchtdioden sind effizient, haben eine lange Lebensdauer und sind unempfindlich gegen Kälte. Sie sind gut steuerbar und empfehlen sich deshalb auch für Leitsysteme, die Autofahrern und Fußgängern per Lichtsignal den Weg zeigen.
Da das Licht in Parkhäusern oft rund um die Uhr eingeschaltet bleibt, werden besonders energiesparende Lichtquellen benötigt. Neben Leuchtstofflampen wird inzwischen auch die LED für die Allgemeinbeleuchtung genutzt. Noch mehr Ersparnis und zusätzlichen Komfort bringt elektronisches Lichtmanagement.
Wenn sich Autos oder Personen nähern, aktivieren Sensoren die Beleuchtung und erhöhen die Helligkeit automatisch. Wird das Parkgebäude auch mit Tageslicht versorgt, passt eine intelligente Steuerung die künstliche Beleuchtung automatisch an.