Der Wortlaut der neuen EU-Verordnung 874/2012 schreibt eigentlich ein Labeling aller Leuchten in den Geschäften und Märkten vor, was sowohl im Handel als auch bei Herstellern für starke Kritik gesorgt hatte. Das ab 1. März 2014 für Leuchten im Einzelhandel vorgeschriebene EU-Energielabel gilt nur für ab dem Stichtag neu in Verkehr gebrachte Ware.
Die vom BVT geforderte Befreiung der Händler von der Nachlabelpflicht für Lager- und Regalware ist laut der Stellungnahme der EU-Kommission gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium auf Basis der englischen Version der Label-Rahmenrichtlinie (2010/30/EU) erfolgt. Grundsätzlich betreffen die Pflichten rund um das neue EU-Label für elektrische Lampen und Leuchten stationäre Elektromärkte, Leuchtenhändler, Möbelhäuser und Baumärkte genauso wie Online-Händler.
Das neue EU-Label für Leuchten bleibt trotz des Teilerfolgs bei Handel und Herstellern umstritten. Im Fokus der Diskussion stehen dabei die Leuchtenmodelle, die über flexibel befüllbare Fassungen verfügen. So gibt es laut Aussage von Unternehmen inzwischen für viele Fassungen Retrofits mit der modernen LED-Technologie, so dass in viele Leuchten ein Leuchtmittel mit jeder Energieeffizienzklasse eingesetzt werden kann.
Runte-Risse, BVT-Vorstand und Geschäftsführerin Lichthaus Runte Lampenvogt GmbH: „Bei allen Leuchten, die ohne Leuchtmittel verkauft werden, verursacht ein nichtssagendes EU-Label nur unnötige Kosten und Bürokratie bei Herstellern und Handel. Konsumenten brauchen keine Labels, die am Ziel vorbeigehen. Deshalb gehört es abgeschafft.“
Runte-Risse kritisiert zudem die neue „Holpflicht“ des Einzelhandels und fordert die Lieferanten dazu auf, den Leuchten die Papier-Etiketten ab Werk beizupacken.
Weitere Infos
Das aktualisierte BVT-Merkblatt zum EU-Energielabel für Leuchten und dem ebenfalls novellierten EU-Label für Lampen/Leuchtmittel sowie den Mustertext können Mitglieder der Einzelhandelsorganisation per bvt@einzelhandel.de abrufen. Für Nichtmitglieder beträgt die Schutzgebühr 50 Euro zzgl. MwSt.