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Schwere Zeiten: PLDA hat Insolvenzantrag gestellt

Webseite der Professional Lighting Designers' Association (PLDA) - www.pld-a.org
Webseite der Professional Lighting Designers' Association (PLDA) - www.pld-a.org
Nach Angaben der PLDA belaufen sich die offenen Außenstände auf ca. 65.000,- € und die entgegengestellten offenen Forderungen, monatlichen Kosten für Gehälter, Miete, Telefonie, IT und Reisekosten, sollen diesen Schritt notwendig gemacht haben.

Außerdem ging dem Lichtplanerverband ein Pfändungsbeschluß des Vereinskontos aufgrund eines Urteils des Landgerichts Bielefeld ein, wodurch der Verein in Gelddingen handlungsunfähig geworden sei. Hintergrund: Die PLDA wurde im Herbst 2013 zur Zahlung von etwa 33.000,- € an den VIA-Verlag in Gütersloh, in erster Instanz verurteilt. Trotz des bereits laufenden Berufungsverfahrens, soll der Kläger von seinem Recht Gebrauch gemacht haben, eine Sicherungspfändung zu bewirken.
Das Insolvenzgericht muss nun ermitteln, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann oder nicht. Soweit noch ausreichend Vermögen vorhanden ist, gelangt das Verfahren zur Eröffnung. Reicht das Vermögen dagegen nicht aus, um die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens zu decken, wird der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen.

Der Antrag auf Insolvenz ist aus heutiger Sicht die traurige Bilanz von fast 20 Jahren mehrheitlich ehrenamtlich geleisteter Arbeit, um das Berufsbild des Lichtplaners bzw. Lichtdesigners in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und für Qualität im Lichtdesign einzustehen. Der Traum vom staatlich geschützten Berufsstand bleibt bestehen, aber um daran im bisherigen Rahmen weiter arbeiten zu können, muss die existenzielle Krise der PLDA überwunden werden können.
Professional Lighting Designers' Association (PLDA) - www.pld-a.org
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