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Lichtkuppeln und Lichtbändern sicher von Schneelasten befreien

Eine verschneite Winterlandschaft ist schön anzuschauen, größere Schneemassen bedeuten für Flachdachkonstruktionen allerdings einen Härtetest. Die Schneelast muss daher bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Je nach Region kann die anzusetzende Größe variieren.
"Extremwinter mit hohem Schneeaufkommen können die Erfahrungswerte und vorgehaltenen Stabilitätsreserven allerdings überschreiten", gibt Dipl.-Ing. Thomas Hegger, Geschäftsführer des FVLR zu bedenken. "Die tatsächliche Tragfähigkeit und Belastung der Dachkonstruktion müssen daher regelmäßig überprüft werden."
Konzept zur Überprüfung der Standsicherheit
Die Bauministerkonferenz empfiehlt, für öffentliche Gebäude wie Versammlungsstätten, Hallenbäder, Einkaufsmärkte, Hallen sowie für exponierte Bauteile wie große Vordächer ein Bauwerks- oder Objektbuch zu führen. Darin sollten unter anderem Konstruktionszeichnungen des Bestands und Lastannahmen enthalten sein. Statische Positionen, Tragwerksabmessungen sowie insbesondere die einkalkulierte Schneelast sind wichtige Informationen. Eine fachkundige Person muss die Angaben in regelmäßigen Abständen prüfen, um Änderungen der Tragfähigkeit der Dachkonstruktion zu berücksichtigen. Diese können durch Mehrbelastungen wie eine nachträgliche Begrünung, Klimaanlagen oder zusätzliche Dachdurchdringungen entstehen.Schneelast variiert durch SchneeartEin gut gepflegtes Bauwerks- oder Objektbuch schafft Klarheit über die zu erwartende Tragfähigkeit der Konstruktion. Schnee wirkt allerdings nicht immer in gleicher Weise darauf ein. Vielmehr können verschiedene Schneearten die Konstruktion unterschiedlich belasten. So hat Pulverschnee zwar ein großes Volumen, jedoch ein geringeres Gewicht als Nassschnee oder eine Vereisung. Werden die kritischen Werte für die Standsicherheit erreicht, muss der Eigentümer des Gebäudes die Dachfläche räumen lassen.

Durchbruchgefahr bei Räumarbeiten

Die Schneeräumung des Flachdaches birgt die generelle Gefahr eines Durchsturzes durch nicht durchsturzsichere Dachoberlichter. In der Regel sind diese nicht betretbar ausgeführt. Auf einer verschneiten Dachfläche sind sie aber möglicherweise nicht erkennbar.

"Dachflächen sollten vor den Räumarbeiten von unten betrachtet werden", sagt Hegger. "So ist die Lage von flächenbündigen Lichtplatten sowie Oberlichtern in Form von Lichtkuppeln und Lichtbändern zu sehen."
Bei der Schneeräumung vorteilhaft sind Produkte, die mit einem Aufsetzkranz im Dach montiert werden. In diesem Fall können Arbeiter die Dachfläche von den Gebäuderändern beginnend in voller Höhe räumen. Stoßen sie dann an einen der Aufsetzkränze, sind sie gewarnt.

Grundsätzlich darf niemand zur Schneeräumung ungesichert aufs Dach. Bei gewerblichen Arbeiten gilt dazu die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A.2.1, nach der der Arbeitgeber verpflichtend Maßnahmen gegen einen eventuellen Absturz ergreifen muss. Die stabile Verankerung fest installierter Schutzvorrichtungen wie Geländer oder Absturzsicherungen sollte nach Vorschlag der Bauministerkonferenz zudem bei der Pflege des Bauwerks- oder Objektbuchs stichprobenartig überprüft werden.

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