EAG Geschäftsführer Riemann: "Durch die Kooperation profitieren alle ZVEI-Mitglieder und Kunden von den sehr attraktiven Konditionen, unserer einfachen Garantiestellung ohne langjährige Vertragsbindung, einem persönlichen Service und vielen zusätzlichen Serviceleistungen."
Mit dem Inkrafttreten des ElektroG2 am 24. Oktober 2015 haben sich die Anforderungen an die Stellung einer Garantie grundsätzlich geändert. Daher ist die bisherige ZVEI-Garantie und das damit verbundene Treuhänder-Modell in der bisherigen Form nicht mehr anwendbar. Mit der EAG-Kooperation wird diese Lücke nicht nur geschlossen, sondern auch durch weitere Serviceleistungen ergänzt.