Home News News Stichtag 1. September: Beginn der Ausphasung von Halogenlampen

Stichtag 1. September: Beginn der Ausphasung von Halogenlampen

Lampenentsorgung
Diese Lampen sind gesondert zu entsorgen. Quelle: Lightcycle
Eine Ausnahme wird für klare Halogenlampen mit den Sockeln R7s und G9 gemacht. Sie dürfen weiterhin auf den Markt gebracht werden, auch wenn sie nur der Effizienzklasse C entsprechen. Hochvolt-Halogenlampen mit ungerichtetem Licht werden ab September 2018 aus dem Verkehr gezogen.
Energieeffiziente Beleuchtung als Alternative
Eine energieeffiziente und ressourcenschonende Alternative zu Halogenlampen bieten LED-Lampen. Sie überzeugen nicht nur durch ihre positiven Eigenschaften, wie den vielfältigen Einsatz der Lichtfarbe oder ihre Langlebigkeit, sondern vor allem durch die Möglichkeit der Wiederverwertung.
Im Gegensatz zu Halogenlampen müssen Energiesparlampen und LEDs, darunter auch LED-Filament-Lampen, gesetzlich vorgeschrieben separat entsorgt werden.
Um die wertvollen Rohstoffe aus LED- und Energiesparlampen zurückzugewinnen, organisiert Lightcycle, nach eigenen Angaben Deutschlands größtes Rücknahmesystem von Lampen und Leuchten, deren Rückholung über ein bundesweites flächendeckendes Netz von kommunalen Wertstoffhöfen, Vertrags-Sammelstellen im teilnehmenden Handel und durch die direkte Abholung bei Großverbrauchern.
Lightcycle - www.lightcycle.de
Sammelstellen für ausgediente Leuchtmittel - www.sammelstellensuche.de
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