Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine leichte Steigerung um zwei Prozentpunkte. Seit rund einem Jahr sind Handelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche an Elektrogeräten von mehr als 400 Quadratmetern verpflichtet, Elektroaltgeräte und Altlampen kostenfrei zurückzunehmen. Dies schreibt das Elektrogesetz (ElektroG) vor, welches zum Ziel hat, Umwelt und Gesundheit zu schützen. Zusätzlich soll es helfen, natürliche Ressourcen zu schonen.
Die Rücknahme-Verpflichtung gilt auch für Online-Händler mit einer Lager- und Versandfläche von mehr als 400 m². Diese Möglichkeit kennen jedoch nur etwas mehr als ein Viertel der Befragten (26 %).
"Gesetzlich sind auch Online-Händler verpflichtet nicht nur ein Angebot zur Rücknahme zur Verfügung zu stellen, sondern dieses auch aktiv zu kommunizieren. Hier besteht offensichtlich noch Nachholbedarf", sagt Stephan Riemann, Geschäftsführer von Lightcycle.
Ausgediente Lampen dürfen nicht in den Hausmüll. Dafür stehen den Verbrauchern bereits seit Jahren mehrere Tausend Sammelstellen in Bau-, Drogerie- und Supermärkten sowie im Fachhandel des Elektrohandwerks zur Verfügung.
Die nächstgelegene Sammelstelle finden Verbraucher durch die Eingabe ihrer Stadt oder der Postleitzahl auf sammelstellensuche.de (Link s. u.).
Lightcycle - www.lightcycle.de
TNS-Emnid - www.tns-emnid.com
Sammelstellensuche - www.sammelstellensuche.de
ElektroG - de.wikipedia.org