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Ein Jahr Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten

Elektro-Altgeräte-Gesetz (ElektroG2)
Ein Jahr Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten: Lösungen für Händlerprobleme
Zusätzlich hat der Gesetzgeber für Händler wichtige Informationspflichten festgelegt, die ebenfalls seit dem 24. Juli 2016 nachgewiesen werden müssen. Sie sind verpflichtet, über die separate Entsorgungsnotwendigkeit von Elektroaltgeräten, die Symbolbedeutung der durchgestrichenen Mülltonne sowie über die Möglichkeiten der Rückgabe und Sammlung von Elektroaltgeräten und Altlampen zu informieren.
Zahlreiche Online-Händler stehen den ElektroG-Verpflichtungen immer noch kritisch gegenüber. Wer aber die Rücknahme von Elektrokleingeräten verweigert, obwohl diese unter die Rücknahmepflicht fallen - darunter auch Wohnraumbeleuchtung - muss ab Juni dieses Jahres mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € rechnen. Die Rücknahmepflicht bestand bereits seit der Novellierung des ElektroG im Oktober 2015.
Eine einfache Lösung der ElektroG-Problematik für alle Online-Händler ist die Mitgliedschaft in einem Rücknahmesystem für Altlampen. So können sie ihren Kunden die Rückgabe von Altlampen über das flächendeckende Sammelstellennetzwerk des Systems anbieten.
Als flächendeckend gilt ein Netzwerk laut Gesetzgeber von rund 3.000 Sammelstellen, vergleichbar mit der Anzahl und Flächendeckung der kommunalen Sammelstellen. Das nach eigenen Angaben größte Altlampen-Rücknahmesystem Deutschlands, Lightcycle, bietet Verbrauchern rund 4.500 Abgabemöglichkeiten für Kleinmengen sowie gewerblichen Nutzern über 350 Sammelstellen für Großmengen ab 50 Stück.
Lightcycle - www.lightcycle.de
Sammelstellensuche - www.sammelstellensuche.de
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