Auch die Lichterketten, die zu Weihnachten Wohnzimmer, Balkone und Gärten schmücken, haben irgendwann einmal ausgedient oder gehen kaputt. Doch wohin mit ihnen, wenn sie nicht mehr leuchten?
Da Lichterketten elektrische Bauteile enthalten, müssen diese separat vom Restmüll entsorgt werden. Sie gelten als Leuchte, sind vom Elektroaltgeräte-Gesetz (ElektroG) erfasst und sind wie Elektrokleingeräte zu recyceln. Egal ob die Lichterkette aus LEDs oder Glühlämpchen besteht, sie dürfen auf keinen Fall in den Hausmüll. Darauf weist Lightcycle, das größte Rücknahmesystem für Lampen und Leuchten hin. Die Entsorgung ist auf Wertstoffhöfen und bei größeren Elektrofachhändlern kostenlos möglich.
Ebenso sind Wohnraumleuchten dort fachgerecht zu entsorgen - unabhängig davon, ob es sich dabei um Leuchten mit festverbauten LEDs handelt oder um Leuchten mit separatem Leuchtmittel. Leuchtmittel sind aus den Wohnraumleuchten zu nehmen und getrennt zu entsorgen
Die LED- und Energiesparlampen aus den Wohnraumleuchten, also die Leuchtmittel selbst, dürfen nicht in den Hausmüll. Nur so können die Altlampen-Bestandteile wiederverwertet werden. Für die kostenlose Entsorgung von Altlampen stehen deutschlandweit mehrere Tausend Sammelstellen mit eigenen Sammelboxen auf Wertstoffhöfen, im Einzelhandel oder im Elektrohandwerk zur Verfügung. Unter www.sammelstellensuche.de finden Verbraucher mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes ihre nächstgelegene Rückgabemöglichkeit. Für alte, ineffiziente Glüh- und Halogenlampen gilt diese Regelung jedoch nicht: Sie gehören in den Hausmüll.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, das auf den Lichterketten (z. B. am Netzstecker) und auf den Leuchtmitteln selbst abgebildet ist, zeigt die Pflicht der fachgerechten Entsorgung an. Rund 90 Prozent der Materialien können durch das Lampen-Recycling wiederverwertet werden, zum Beispiel kann das Glas bei der Produktion neuen Glases eingesetzt werden und metallische Komponenten und Kunststoffe können der industriellen Verwertung zugeführt werden.
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