Home News Wirtschaft Nächste Stufe des Verbotes von Halogenlampen ist in Kraft getreten

Nächste Stufe des Verbotes von Halogenlampen ist in Kraft getreten

Halogenlampe
Halogenlampe, >Foto: Erich Werner, some rights reserved, Quelle: www.piqs.de
Das Verbot umfasst die klassischen Halogenlampen, die rundum Licht abgeben und einen E27- oder E14-Schraubsockel besitzen. Auch einige ungerichtete Halogenlampen mit Steck-Sockel vom Typ G4 oder GY6.35 sind betroffen.
Eine energieeffiziente und ressourcenschonende Alternative zu Halogenlampen bieten LED-Lampen. Sie überzeugen nicht nur durch ihre positiven Eigenschaften wie den vielfältigen Einsatz der Lichtfarbe oder ihre Langlebigkeit, sondern vor allem durch die Möglichkeit der Wiederverwertung.
Im Gegensatz zu Halogenlampen müssen LED-Lampen (darunter auch LED-Fadenlampen) wie Energiesparlampen separat entsorgt werden, um diese dann fachgerecht zu recyceln. Um die Rohstoffe aus LED- und Energiesparlampen zurückzugewinnen, organisiert Lightcycle deren Rückholung über ein bundesweites flächendeckendes Netz von kommunalen Wertstoffhöfen, Vertrags-Sammelstellen im teilnehmenden Handel und durch die direkte Abholung bei Großverbrauchern.
Elektra - www.elektra.de
Ehlebracht Holding AG - www.ehlebracht-ag.com
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