Tageslicht sollte eine wesentliche Beleuchtungsquelle für alle Räume mit Tageslichtöffnungen sein, da es von Gebäudenutzern als Möglichkeit zur angemessenen Beleuchtung von Innenräumen und zur Senkung des Energieverbrauchs elektrischer Beleuchtung besonders bevorzugt wird.
Es kann erhebliche Mengen an Licht in Innenräumen liefern, noch dazu in entsprechend hoher Qualiät der Farbwiedergabe und Variabilität, die sich je nach Tageszeit und Jahreszeit ändert. Tageslichtöffnungen bieten eine Aussicht und eine Verbindung nach außen und tragen zum seelischen Wohlbefinden der Gebäudenutzer bei, gleichzeitig bringen sie Sonnenlicht in Innenräume, was beispielsweise in Wohnungen, Krankenhausstationen und Kindergärten besonders wichtig ist.
Die DIN EN 17037 behandelt die Tageslichtbeleuchtung über den Verlauf des Jahres. Tageslicht sollte Räume während eines erheblichen Teils der jährlichen Tageslichtstunden beleuchten. Die Nutzung von Tageslicht hängt vor allem von der Verfügbarkeit des Tageslichts im Außenbereich (d. h. dem am jeweiligen Ort vorherrschenden Witterungsbedingungen) und darüber hinaus von der Umgebung des Gebäudes, den Komponenten in unmittelbarer Umgebung der Tageslichtöffnung und der Anordnung der Innenräume ab.
Dazu legt die DIN EN 17037 Empfehlungen fest, mit denen ein hinreichend subjektiver Helligkeitseindruck in Innenräumen durch Tageslicht und einer ausreichenden Aussicht erzielt werden kann. Darüber hinaus enthält das Dokument Empfehlungen für die Dauer der Besonnung in Aufenthaltsräumen. Die Norm bietet Informationen zur Nutzung des Tageslichts für die Beleuchtung von Innenräumen und die Beschränkung von Blendung. Das Dokument legt Messgrößen für die Bewertung der Tageslichtbeleuchtungsbedingungen fest und enthält Grundsätze für die Berechnung und Verifizierung.
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