Relativ einfache Messungen, wie die Bestimmung des Flicker Index und des Modulationsgrads sind demnach nicht mehr ausreichend, da diese mögliche TLA-Effekte, die frequenzabhängige Empfindlichkeit oder die Wellenform des abgegebenen Lichts nicht berücksichtigen. Das spektrale Licht- und Flickermessgerät BTS256-EF misst die von der Verordnung geforderten spezifischen Kennzahlen, PstLM und SVM.
Die in der Ökodesign-Verordnung verwendete Metrik für Flicker ist der Parameter "PstLM", Kurzzeitflicker, wobei ein Wert von PstLM=1 bedeutet, dass der durchschnittliche Beobachter eine Wahrscheinlichkeit von 50 % hat, Flicker zu erkennen. Die in dieser Verordnung für stroboskopische Effekte verwendete Metrik ist "SVM", ein stroboskopisches Sichtbarkeitsmaß, wobei SVM = 1 die Sichtbarkeitsschwelle für einen durchschnittlichen Beobachter darstellt.
Die Grenzwerte in dieser neuen EU-Richtlinie werden derzeit als PstLM < 1,0 und SVM < 0,4 diskutiert. Es sei zu erwähnen, dass Teile der Lichtindustrie Lobbyarbeit betreiben, um den SVM-Grenzwert auf < 1,6 zu heben. Unabhängig davon wird die Einhaltung dieser anspruchsvollen Grenzwerte, insbesondere für SVM, vor dem voraussichtlichen Inkrafttreten im September 2021 einen erheblichen Aufwand für die Hersteller bedeuten.
Neben den vollständigen TLA-Messungen liefert das BTS256-EF von Gigahertz in Verbindung mit der mitgelieferten Software umfassende photometrische und farbmetrische Daten, die für Anwendungen in der Allgemeinbeleuchtung benötigt werden. Für spezielle Aufgaben, wie die künstliche Beleuchtung im Gartenbau und für die biologisch wirksame Beleuchtung (auch „Human Centric Lightning“ genannt) stehen zusätzliche Funktionen zur Verfügung.