"Produktion, Vertrieb und Service gehen während des Schutzschirmverfahrens ohne Einschränkungen weiter", betonte die Geschäftsführerin der FSG, Frau Zhi Schraft. "Alle unsere Leistungen werden weiter pünktlich und in gewohnter Qualität erbracht." Ein Schutzschirmverfahren bietet Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um bei laufendem Geschäftsbetrieb und in enger Abstimmung mit den Gläubigern ihre Finanzierung zügig neu zu ordnen. Dabei bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung. Das Verfahren ist als Sanierungsinstrument für Unternehmen konzipiert, die bei wirtschaftlichen Problemen frühzeitig selbst tätig werden und bei denen genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. "Wir werden aus dem Schutzschirm als gesundes und profitables Unternehmen hervorgehen", sagte Frau Schraft.
Auf dem Markt für Beleuchtung findet derzeit ein massiver Veränderungsprozess statt. Grund ist die Umstellung auf LED-Technik. Für FSG, zu deren Kernprodukten lange Zeit vor allem Leuchtstoffröhren gehörten, war dies eine besondere Herausforderung: Die Produktion von Leuchtstoffröhren ist für Allgemeinbeleuchtung in Europa ab 2023 verboten. Über die letzten Jahre hat FSG seine Leuchtstoffröhren-Produktion deshalb erheblich zurückgefahren. Zugleich hat das Unternehmen innovative und sehr erfolgreiche Produkte für den wachsenden LED-Markt entwickelt, wie z.B. eine Serie von Feuchtraumwannenleuchten, die in Erlangen ("made in Germany") gefertigt werden.
Damit hat FSG die Umstrukturierung zu einem wettbewerbsfähigen Unternehmen im LED-Markt weitgehend vollzogen. Allerdings belasten weiterhin Altlasten den Produktionsstandort in Erlangen. "Diese Altlasten sind ein großes Hindernis in einer Phase, in der wir in neue Produkte und Innovationen investieren müssen, um weiter erfolgreich zu sein", so Geschäftsführerin Schraft.
FSG hat sich deshalb dazu entschlossen, die rechtlichen Möglichkeiten eines Schutzschirmverfahrens zu nutzen, um seine Restrukturierung abzuschließen und eine Einigung mit ihren Gläubigern zu erzielen. Die Feilo Sylvania Gruppe sowie die wesentlichen Gläubiger unterstützen diesen Schritt. Die rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden von der Geschäftsführung informiert. Deren Löhne und Gehälter werden weiter gezahlt.
Für die Dauer des Verfahrens beraten die Restrukturierungsexperten Dr. Andreas Kleinschmidt und Dr. Sylwia Maria Bea von der Kanzlei White & Case die Geschäftsführung. Insbesondere werden sie die Geschäftsführung bei den Verhandlungen und dem Entwurf eines Sanierungsplans mit den Gläubigern beraten. "FSG ist ein operativ gut aufgestelltes und hochinnovatives Unternehmen mit einem erstklassigen Produktportfolio. In den vergangenen Jahren hat FSG bereits viele wichtige und notwendige Schritte auf dem Weg zur Sanierung unternommen", betonte Kleinschmidt. "Der Schutzschirm bietet uns den geeigneten rechtlichen Rahmen, um das Unternehmen langfristig wieder auf eine solide finanzielle Basis zu stellen."
Der Antrag auf ein Schutzschirmverfahren wurde nur von der Feilo Sylvania Germany GmbH gestellt. Andere Unternehmen der internationalen Feilo Sylvania Gruppe sind davon nicht betroffen.