Eine außergewöhnlich hohe Anzahl an Produkten, die über Online-Marktplätze verkauft werden, entsprechen nicht den Gesetzen zur erweiterten Herstellerverantwortung. Die Covid-19-Pandemie hat das Problem weiter verschärft, da sich das Wachstum der Online-Verkäufe beschleunigt hat. Die Teilnehmer wurden über Umfang und Art des Problems informiert und erhielten einen Überblick über mögliche gesetzgeberische und nichtlegislative Lösungen.
Eucolight war erfreut über die Fortschritte einiger Mitgliedstaaten, insbesondere Frankreichs und Deutschlands, die Rechtsvorschriften zur Lösung des Problems erlassen werden. In beiden Fällen machen die nationalen Lösungen Online-Marktplätze und Vertragspartner haftbar. Diese Haftung besteht entweder darin, die Verantwortung von nicht konformen Verkäufern zu übernehmen oder den Verkauf von nicht konformen Händlern zu unterbinden. Eucolight unterstützt beide Ansätze.
Das kürzlich verabschiedete französische Gesetz besagt, dass der Marktplatz die Hersteller-Verpflichtungen des Verkäufers erfüllen muss, sofern der Online-Marktplatz nicht nachweisen kann, dass der Verkäufer seine EPR-Verpflichtungen (erweiterte Herstellerverantwortung / extended Producer responsibility – EPR) bereits erfüllt hat. Eine rechtliche Studie in Deutschland würde die Marktplätze und Vertragspartner dazu verpflichten, nur Produkte von registrierten Herstellern zu verkaufen.
Die Teilnehmer hörten auch von Lighting Europe, deren Generalsekretärin sagte: "Was offline illegal ist, sollte online illegal sein. Unsere Verpflichtungen gegenüber dem Planeten hören nicht auf, wenn wir online verkaufen oder kaufen."
Wenn nicht konforme Produkte geliefert werden, unterstützen die Verkäufer die in der europäischen Gesetzgebung geforderten Sammel- und Recyclingbemühungen nicht. Dies gefährdet die Nachhaltigkeit von EPR-Systemen, schafft unlauteren Wettbewerb für konforme Unternehmen und verzerrt den Binnenmarkt. Es schafft auch Umweltrisiken. Der größte Teil des Problems ergibt sich aus den zahlreichen Verkäufern außerhalb der EU, für die es in der EU keine verantwortliche Person gibt.
Bei der Webkonferenz wurden auch Vorschläge aus dem E-Commerce-Sektor vorgebracht, die jedoch eine Reihe von Kritikpunkten hervorriefen. Die Diskussionsteilnehmer waren besorgt, dass die Vorschläge nicht durchsetzbar sein würden, da sie die Haftung dem Verkäufer und nicht dem Markt überlassen. Es wurden auch Bedenken geäußert, dass eine einfachere Einhaltung der Vorschriften durch Marktplätze mehr Marktmacht auf Online-Marktplätze übertragen würde.
Eucolight ermutigt andere Mitgliedstaaten, dem Beispiel Frankreichs und Deutschlands zu folgen und gesetzgeberische Lösungen zur Kontrolle des Online-Trittbrettfahrens einzuführen, bis Fortschritte bei einer funktionsfähigen harmonisierten europäischen Lösung erzielt werden.