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Praxistipps von Lightcycle

Internationaler E-Waste-Tag

Recyclinghof
(Bild: Lightcycle)

Die Corona-Pandemie zeigt, dass die Menschen auf elektronische Produkte angewiesen sind, um beispielsweise mit ihren Arbeitskollegen, in der Familie oder mit Freunden in Verbindung zu bleiben. Dies führt nicht nur zu einem verstärkten Einsatz von Technologie im Haushalt, sondern auch zu einem Anstieg des Verbrauchs von elektronischen Produkten. Beispielsweise zeigt eine vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebenen Studie, dass die Nachfrage nach PCs und Tablets in der Europäischen Union bis Dezember 2020 um 4,6 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. In diesem Zusammenhang ist es umso wichtiger, die Verbraucher auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, die für ihre Altgeräte bestehen.

Tipps für ausgediente Haushaltselektrogeräte

Nach Angaben der Vereinten Nationen wird jeder Mensch auf der Erde im Jahr 2021 durchschnittlich 7,6 kg Elektroschrott produzieren, also 57,4 Millionen Tonnen weltweit. Aktuell werden nur 17,4 Prozent dieses Elektroschrotts ordnungsgemäß, gesammelt und recycelt.

Der bewusste Umgang mit Elektrogeräten fängt bereits vor dem Kauf an:

  • Benötige ich dieses neues E-Gerät tatsächlich oder wäre nicht vielleicht eine Reparatur des alten Geräts sinnvoll?
  • Ist die Qualität für eine Langlebigkeit des Geräts ausreichend?

Wer sein ausgedientes, aber noch funtionierendes Elektrogerät nicht mehr behalten möchte, sollte es nicht einfach wegwerfen, sondern kann dieses zum Beispiel:

  • auf Flohmärkten, Online-Börsen oder bei Secondhand-Läden verkaufen
  • sich auf Tauschbörsen umsehen
  • vermieten
  • oder Gutes tun, indem er es spendet oder verschenkt.

Erst als letzte Lösung sollte das Gerät fachgerecht entsorgt werden und zur Sammelstelle gebracht werden.

Wohin mit der alten Lampe oder dem defekten Elektrogerät?

Ausgediente LED- und Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll, da sie elektronische Bauteile enthalten und somit unter das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten", kurz ElektroG, fallen. Lässt sich ein Elektrogerät nicht mehr reparieren oder ist die Lampe tatsächlich kaputt, sollten Verbraucher sie der fachgerechten Entsorgung zuführen, z.B. durch die Abgabe auf dem Wertstoffhof oder im Handel. Für illegales Entsorgen von Elektroaltgeräten droht ein Bußgeld. Mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes können Verbraucher unter www.sammelstellensuche.de ihre Sammelstelle für Altlampen in der Nähe finden.

Auch Hersteller werden durch das ElektroG in die Pflicht genommen. Diese müssen eine sichere Entsorgung von elektrisch bzw. elektronisch betriebenen Geräten gewährleisten. Dafür bietet Lightcycle Herstellern Komplettlösungen: Details dazu: www.lightcycle.de/vertreiber/herstellerpflichten

 

Über die Firma
Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
München
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