UV-C-Geräte im Klassenzimmer zur Luftentkeimung sind leise, einfach zu handhaben und dank ihrer geschlossenen Bauform auch sicher. In vielen Fällen sind sie eine sinnvolle Ergänzung zur Fensterlüftung und werden vom Umweltbundesamt empfohlen. Für eine unkomplizierte Nachrüstung eignen sich mobile Geräte – denn viele Schulen und Kitas haben bislang keine stationären Raumlufttechnischen Anlagen (RLT).
Doch genügt die Leistung eines mobilen Gerätes für einen voll besetzen Klassenraum? Der ZVEI hat nachgerechnet: Das Atemvolumen von Kindern und Jugendlichen liegt deutlich unter dem von Erwachsenen. Im Unterricht nehmen sie meist eine ruhige Position ohne körperliche Anstrengung ein. Ein drei- bis vierfacher Raumluftwechsel pro Stunde kann somit verlässlich geplant werden.
Sieben Euro im Monat
Ein Standard UV-C-Luftentkeimungsgerät kann an einer Steckdose betrieben werden – ein 200-Watt-Gerät beispielsweise mit einem moderaten Stromverbrauch von etwa sieben Euro im Monat.
Bei einer angenommenen Dauer von sechs Stunden pro Schultag an etwa 200 Tagen im Jahr beträgt die Betriebszeit der UV-C-Lampen circa 1.200 Stunden. Die durchschnittliche Lebenserwartung von UV-C-Strahlern liegt bei mindestens 9.000 Stunden. Das heißt, sie müssen etwa alle 7,5 Jahre gewartet werden – unabhängig von der behandelten Luftmenge und Keimanzahl. Das Serviceintervall richtet sich nach der Betriebsdauer, die Wartung ist daher gut planbar, einfach, hausmeisterfreundlich und zudem mit geringen Sicherheitsvorkehrungen verbunden. Doch am Ende der Lebensdauer ist ein Austausch notwendig: Denn technologisch bedingt altern Lampen, und ihre Leistung nimmt ab. Ausgediente UV-C-Lampen werden – wie etwa auch Leuchtstofflampen – dem Abfallwirtschaftskreislauf zugeführt. Es fallen keine gesonderten Entsorgungskosten an.
Normen geben Sicherheit
Geschlossene UV-C-Luftentkeimer unterliegen den Sicherheitsanforderungen für Haushaltsgeräte nach DIN EN 60335-1 und DIN EN 60335-2-65. Entspricht ihre Technik diesen Normen, können Laien sie bedenkenlos nutzen. Wichtig ist auch das CE-Kennzeichen auf dem Gerät. Die neue technische Spezifikation DIN/TS 67506 "Entkeimung von Raumluft mit UV-Strahlung – UV-C-Sekundärluftgeräte" hilft, beim Einkauf professionelle Entkeimungslösungen von preisgünstiger "Placebo-Technik" zu unterscheiden. Denn sie fordert einen Nachweis der biologischen Wirksamkeit durch ein zertifiziertes Labor und dokumentiert die Effektivität des Geräts.
Weitere Informationen
- Der ZVEI hat herstellerneutral alle Informationen zu UV-C-basierten Luftreinigern in seiner Schrift "UV-C-Luftentkeimung in Schulen und Bildungseinrichtungen" auf acht Seiten zusammengestellt.
- Vertiefend informiert zudem das Positionspapier "UV-C-Anwendungen zur Entkeimung von Oberflächen und Luft".
- Hersteller von UV-C-Strahlungsquellen und Reinigungsgeräten listet die Brancheninitiative licht.de auf ihrer Webseite auf.