Die Dena hat sich in den vergangenen Jahren immer für eine faire Aufteilung der Kosten anhand des energetischen Zustands der Gebäude eingesetzt, Details siehe Pressemitteilung der Dena vom 14.01.21. Wichtig ist, dass jetzt im nächsten Schritt auch schnell ein belastbarer Energieausweis eingeführt wird, damit der energetische Zustand der jeweiligen Gebäude ersichtlich ist. Außerdem muss die Datenbasis so erweitert werden, dass für Nichtwohngebäude ebenfalls Regelungen geschaffen werden können.
Mit dem geplanten Stufenmodell der Regierung werden anhand der spezifischen CO₂-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO₂-Kosten anteilig umgelegt. Je schlechter die Energiebilanz eines Gebäudes, desto höher ist künftig der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter.