Home News Wirtschaft Abgabe von Elektroaltgeräten auch in größeren Lebensmittelgeschäften möglich

Seit 1. Juli 22

Abgabe von Elektroaltgeräten auch in größeren Lebensmittelgeschäften möglich

Sammelbox von Lightcycle
(Bild: Lightcycle)

Hat die LED- oder Energiesparlampe einmal ausgedient, wird mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Lebensmitteleinzelhändler, Discounter und Supermärkte ab 1. Juli Verbrauchen die Rückgabe und somit eine ressourcenschonende Entsorgung einfach gemacht. Bei einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m² und einem Verkaufsangebot (auch Aktionsware) von Lampen und Elektrogeräten, müssen u.a. Lebensmitteleinzelhändler diese verpflichtend kostenlos zurücknehmen. Bisher galt diese Regelung bereits für großflächige Elektrohändler (über 400 m²). Kleine Elektroaltgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Lampen können unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts zurückgegeben werden, größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Produktes. Ziel der neuen Gesetzgebung ist die Erhöhung der Sammelquote für Elektroaltgeräte, um Ressourcen durch fachgerechtes Recycling zu schonen.

Einfache Rücknahmelösungen für den Handel

Lightcycle bietet dem Handel die Komplettlösung zu Sammlung, Logistik und Recycling von Lampen und Elektroaltgeräten - von den Behältnissen und POS-Material für die Sammlung über die Logistik zur Verdichtungsstelle bis hin zum fachgerechten Recycling. Auch bei den Anzeige- und Mitteilungspflichten bei der Stiftung Ear sowie den Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher hilft Lightcycle bei der gesetzeskonformen Umsetzung.

Schon jetzt hat Lightcycle tausendfache Rückgabemöglichkeiten im Handel für Lampen geschaffen.

Über die Firma
Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH
München
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