Leuchtmittel müssen nicht zwangsläufig ausgetauscht werden und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. Auch der Handel darf betroffene vorher erworbene Lampen abverkaufen.
Ausgediente Leuchtstofflampen zur Sammelstelle
Im Gegensatz zu Halogenlampen fallen Energiesparlampen, LED-Lampen (u. a. auch LED- Filament-Lampen) sowie Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen unter das ElektroG und müssen, wie gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden. Unter
www.lightcycle.de/verbraucher/sammelstellensuche (Kurzlink www.sammelstellensuche.de) sind mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes Sammelstellen für die kostenlose Abgabe von kleinen und großen Mengen Altlampen zu finden.