Während des Praxis-Parcours, den die jungen E-Profis auf der Eltec durchlaufen, finden sie am Stand von Lightcycle Antworten auf Fragen wie: Was heißt ressourcenschonendes Arbeiten mit Beleuchtung und wie werden ausgediente Lampen und Leuchten gesetzeskonform und umweltschonend entsorgt?
E-Profis und ElektroG-Pflichten
Das Elektroaltgerätegesetz (ElektroG) bezieht sich auch auf Lampen und Leuchten. Diese müssen fachgerecht an vorgesehene Sammelstellen entsorgt werden. Die Lampen sind vor der Entsorgung aus den Leuchten herauszunehmen und werden getrennt von den Leuchten an den Rückgabestellen gesammelt. So können bis zu 90 % der Bestandteile wiederverwertet werden. Das schont die Umwelt und hält gesetzliche Vorschriften ein. Zu den entsorgungspflichtigen Lampen zählen LED- und Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampen), LED- und Leuchtstoffröhren sowie Hochdruckentladungslampen. Eine unerlaubte Entsorgung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ressourcenschonende Entsorgung einfach umgesetzt
Als von den Herstellern beauftragter Dritter ist Lightcycle berechtigt, Altlampen und Altleuchten zurückzunehmen und übernimmt den kompletten Entsorgungsvorgang von Altleuchten und Altlampen ab Anfallstelle. Hierfür stehen geeignete Rücknahmestellen für private wie gewerbliche Nutzer zur Verfügung, die mit der Eingabe des Ortes oder der Postleitzahl unter
https://www.lightcycle.de/verbraucher/sammelstellensuche (Kurzlink: www.sammelstellensuche.de)
zu finden sind. Kleine Mengen an Altlampen gehören in Sammelboxen im Handel oder auf den Wertstoffhof. Größere Mengen ab 20 Stück können an den Lightcycle Großmengensammelstellen abgegeben werden.