Der Ausphasungsprozess für Halogenlampen (Halogen-Pins, G4, GY6.35, G9) startete zum 1. September. Am 25. Februar ging bereits die Ausphasung kreisförmiger Leuchtstofflampen (T5) sowie Kompaktleuchtstofflampen voraus. Alternative ist die energieeffiziente und facettenreiche LED-Beleuchtung für den privaten und gewerblichen Gebrauch.
Umgang mit Lagerbeständen
Leuchtmittel müssen nicht zwangsläufig ausgetauscht und bereits erworbene Lampen dürfen auch noch in Betrieb genommen werden. E-Handwerksbetriebe und Händler dürfen ihre Lagerbestände an Lampen noch abverkaufen und installieren. Sie sollten sich jedoch auf die Veränderungen einstellen, zum Beispiel bei der Planung von Anlagen. Von Herstellern und Importeuren ist zu beachten, dass sie keine weiteren Lampen, die die Mindesteffizienzkriterien nicht erfüllen, nach dem Stichtag in der EU in Verkehr bringen dürfen.
Ausgediente Leuchtstofflampen zur Sammelstelle
Im Gegensatz zu Halogenlampen fallen Energiesparlampen, LED-Lampen (u. a. auch LED- Filament-Lampen) sowie Leuchtstoffröhren oder Hochdruckentladungslampen unter das ElektroG und müssen, wie gesetzlich vorgeschrieben, separat entsorgt werden. Unter lightcycle.de/profis/sammelstellensuche (Kurz-URL: sammelstellensuche.de) sind mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes Sammelstellen für die kostenlose Abgabe von kleinen und großen Mengen Altlampen zu finden. Welche Lampen gesondert entsorgt werden müssen, zeigen die Grafiken (s. o.).